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Heute stehen die britische und die schwedische Regierung wegen geheimdienstlicher anlassloser Massenüberwachung vor Gericht: Der Menschenrechtsgerichtshof führt zwei Anhörungen durch und muss entscheiden, ob das massenhafte Mitlauschen so weitergehen darf.
Die Beschwerdeführer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) begrüßen die Entscheidung des Gerichts, sich der Spionagevorwürfe gegen den GCHQ im Schnellverfahren anzunehmen. Die Richter sollen feststellen, ob die jüngst bekanntgewordenen Internetüberwachungsprogramme des britischen Geheimdiensts Rechtsgrundsätze verletzen.